Energiepreisbremsen bringen Entlastung
03. März 2023, | Emscher Lippe Energie GmbH (ELE)
ELE informiert ihre Kunden schriftlich. Abschläge werden später abgebucht.
Seit dem 1. März 2023 greifen die Energiepreisbremsen, mit denen die Bundesregierung die hohen Energiekosten für Privathaushalte und Unternehmen abfedern will. Für private Haushalte bedeutet das: Jeweils 80 Prozent ihres prognostizierten Jahresverbrauchs werden mit gedeckeltem Preis abgerechnet. Für jede mehr verbrauchte Kilowattstunde zahlen Kundinnen und Kunden den vertraglich festgelegten Arbeitspreis. Der Preisdeckel liegt beim Gas bei 12 Cent (brutto) und beim Strom bei 40 Cent (brutto) pro Kilowattstunde. Die Preisbremsen greifen rückwirkend auch für die Monate Januar und Februar 2023.
Die Emscher Lippe Energie GmbH (ELE) wird ihren Kundinnen und Kunden ab der kommenden Woche in einem persönlichen Anschreiben mitteilen, wie sich die Preisbremsen für sie konkret auswirken. Bis voraussichtlich Mitte März werden alle Kundinnen und Kunden über ihren individuellen Entlastungsbetrag und ihren neuen Abschlag informiert sein. Rund zwei Wochen nach diesem Informationsschreiben werden dann bei allen Kunden, die am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, die Abschläge für den Monat März abgebucht. Damit rückt die Abbuchung für den Monat März deutlich näher als gewohnt an die Abbuchung für den April. Der Entlastungsbetrag für die Monate Januar und Februar wird im März direkt mit verrechnet. Die endgültige Höhe der Entlastungsbeträge im Abrechnungszeitraum wird ELE ihren Kunden ebenfalls in der nächsten Rechnung mitteilen.
Die Gültigkeit der Energiepreisbremse ist vorerst bis Ende Dezember 2023 begrenzt. Sie kann aber von der Bundesregierung bis Ende April 2024 verlängert werden. Alle wichtigen Informationen rund um die Energiepreisbremsen können auch auf www.ele.de nachgelesen werden.
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