Verhaftung und drohende Strafen nach Zollkontrolle in Gelsenkirchener Restaurant
23. November 2023 I lt. Radio Emscher Lippe
Die 23-Jährige Bosnierin war mutmaßlich illegal in einem Gelsenkirchener Restaurant beschäftigt. Auch ihrem Chef droht jetzt eine hohe Strafe.
Eine routinemäßige Zollkontrolle in einem Restaurant in Gelsenkirchen endete in einer Flucht und der vorläufigen Festnahme einer jungen Frau. Die Kontrolle, durchgeführt von den Zollfahndern, wurde durch eine beunruhigende Szene gekennzeichnet, als der Restaurantinhaber versuchte, seine Mitarbeiter zu warnen, nachdem die Fahnder das Restaurant betreten hatten.
Berichten des Zollamts zufolge lief der Inhaber in die Küche des Restaurants und alarmierte sein Personal, während eine Mitarbeiterin, eine 23-jährige Bosnierin, durch den Hintereingang zu fliehen versuchte. Die Flucht endete erfolglos, als die Zollfahnder die junge Frau im Keller des Gebäudes aufspürten und vorläufig festnahmen.
Bei der Überprüfung der 23-jährigen Frau stellte sich heraus, dass sie weder über die erforderliche Aufenthalts- noch Arbeitsgenehmigung für Deutschland verfügte. Dies führte zu ihrer vorübergehenden Festnahme.
Die Konsequenzen der Zollkontrolle beschränken sich jedoch nicht nur auf die festgenommene Mitarbeiterin. Der Restaurantinhaber sieht sich nun einem rechtlichen Verfahren gegenüber, das unter anderem Anklagen wegen illegaler Beschäftigung umfasst. Gemäß den Angaben des Zollamts drohen dem Inhaber strafrechtliche Konsequenzen, darunter eine Gefängnisstrafe von bis zu zehn Jahren sowie ein Bußgeld in Höhe von bis zu 500.000 Euro.
Diese Vorfälle verdeutlichen die Ernsthaftigkeit der Einhaltung von Arbeits- und Aufenthaltsbestimmungen in Deutschland und die Konsequenzen, denen Unternehmer gegenüberstehen, wenn sie gegen diese Bestimmungen verstoßen.
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