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Verkehrsbehinderung durch Einsatzfahrzeug wirft Fragen auf
16. Dezember 2023 I üeckendorf- aktuell.de W. Müller
Am 15.12 gegen 20:00 Uhr, kam es bei einem Polizeieinsatz auf der Bochumer Straße in Ückendorf zu einer massiven Verkehrsbehinderung, bei der zwei Straßenbahnen daran gehindert wurden, ihre Fahrt in Richtung Hbf fortzusetzen.
Das Einsatzfahrzeug der Polizei wurde im Schienenbereich der BOGESTRA abgestellt, wodurch die Weiterfahrt der Straßenbahnen unmöglich wurde. da er teilweise auf der Straße und nur halb auf dem Gehweg positioniert war.
Die Verkehrsbehinderung verursachte einen längeren Stillstand für die Straßenbahnen, wodurch Fahrgäste aus beiden Straßenbahnen gezwungen waren, eine erhebliche Verzögerung zu akzeptieren. Trotz der Möglichkeit, den Streifenwagen auf dem breiten Gehweg zu parken, der ausreichend Platz bot, wurde dieser so platziert, dass er die Weiterfahrt der Straßenbahnen verhinderte.
Die oberflächliche Aussage eines später erscheinenden Beamten, dass sie “einen Einsatz hatten”, rechtfertigt ein derartiges Verhalten keinesfalls. Insbesondere Personen in Uniform, die als Vorbilder fungieren sollen, stehen in der Pflicht, die Regeln und Vorschriften einzuhalten und entsprechend vorbildlich zu handeln.
Es bleibt zu betonen, dass während des Vorfalls keine unmittelbare Dringlichkeit oder ein unmittelbarer Notfall bestand, der ein derartiges Parkverhalten erfordert hätte. Diese Situation könnte eine Diskussion über die Priorisierung von Parkplätzen im Rahmen von Polizeieinsätzen anstoßen und die Frage aufwerfen, ob solche Verkehrsbehinderungen unter bestimmten Umständen mit ein wenig Überlegung nicht vermieden werden könnten.
Die Öffentlichkeit erwartet zu Recht, dass Polizeikräfte nicht nur in ihrer Einsatzfähigkeit, sondern auch in ihrem Verhalten gegenüber den geltenden Regeln und Vorschriften vorbildlich sind.
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