Vereinsheime und Schankwirtschaften im Stadtsüden mehrfach beanstandet
Januar 2024, | Stadt Gelsenkirchen
Am Donnerstag, 4. Januar 2024, hat die Stadt Gelsenkirchen mit dem Referat Öffentliche Sicherheit und Ordnung (Kommunaler Ordnungsdienst, Team Sondernutzung und Gewerbeabteilung) und der Lebensmittelüberwachung gemeinsam mit der Polizei Gelsenkirchen und dem Hauptzollamt Dortmund sieben Vereinsheime und Schankwirtschaften im südlichen Stadtgebiet kontrolliert.
Mit Ausnahme von einer Schankwirtschaft konnte in allen kontrollierten Objekten der Verkauf von Einheiten ohne Pfandsiegel festgestellt werden. Insgesamt wurden 2.700 Einheiten ohne Pfand aufgefunden. Zusätzlich führte die mangelnde Einhaltung von Hygienevorschriften in fünf Fällen zum Erlass einer mündlichen Ordnungsverfügung. Außerdem wurde beanstandet, dass es in zwei Gewerbebetrieben an der notwendigen deutschen Kennzeichnung an Produkten fehlte, weshalb der Verkauf dieser Produkte untersagt wurde.
Während der Kontrollaktion wurden darüber hinaus elf Glücksspielautomaten versiegelt, die ohne die erforderliche Erlaubnis betrieben wurden oder ohne die notwendige Alterssicherung zur Gewährleistung des Jugendschutzes aufgestellt waren. Im Zuge dessen wurde in einer Schankwirtschaft auch der fehlende Hinweis zum Spielerschutz beanstandet. Ein unerlaubtes Rauchen in den Gewerberäumen führte in einer weiteren Schankwirtschaft zur Erhebung eines Verwarnungsgeldes.
Bei der Kontrolle eines Vereinsheimes wurde zusätzlich festgestellt, dass der dazugehörige Verein nicht ordnungsgemäß angemeldet ist. Es fehlten etwa Mitgliedernachweise der anwesenden Personen und eine Vereinssatzung. Die Räumlichkeiten wiesen dazu auch baurechtliche Mängel auf. So war der Notausgang verbaut und kein Kohlenmonoxidmelder installiert. Die Räumlichkeiten wurden daraufhin versiegelt, bis alle Unklarheiten und Beanstandungen beseitigt werden.
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