Umsetzung der Wohngeldreform 2023 führt zu hohem Aufwand in den Kommunen
18. November 2022, 16:41 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
Nachdem das Bundeskabinett im September die Wohngeldreform (Wohngeld-Plus-Gesetz) im Wohngeldrecht beschlossen hat, wird sich nach der noch fehlenden Zustimmung im Bundesrat der Kreis der Berechtigten in Gelsenkirchen um etwa 12.000 Bürgerinnen und Bürger erweitern. Bisher konnten rund 6.300 Personen auf diese Form der Unterstützung zugreifen. Die finanziellen Mehrbelastungen werden durch Bund und Länder getragen. Die notwendigen Personal- und Sachkosten bleiben allerdings bei der Kommune.
Bundesministerin Klara Geywitz, die die Herausforderungen bei der Umsetzung des Geset-zes vor Ort kennt, nutzte heute einen Besuch in Gelsenkirchen, um sich mit den Beschäftigten der Gelsenkirchener Wohngeldstelle über das weitere Vorgehen zu unterhalten.
Die Bundesministerin bekräftigte: „Mit dem neuen Wohngeld Plus wollen wir Menschen mit geringen Einkommen bei der Zahlung ihrer Miet- und Heizkosten unterstützen. Dafür steigt sowohl die Höhe des Wohngeldes als auch die Zahl der Berechtigten. In Gelsenkirchen wer-den ab dem kommenden Jahr mehr Menschen davon etwas haben als bisher. Für die Mitar-beiterinnen und Mitarbeiter in den Ämtern ist es eine schwierige Aufgabe, die vielen neuen Anträge zu bearbeiten. Deshalb haben wir bereits Vereinfachungen für die Verwaltungen auf den Weg gebracht, und weitere werden folgen. In den kommenden Wochen werden wir eng mit den Ländern und Kommunen zusammenarbeiten, damit das Wohngeld schnell zu den Menschen kommen kann.”
Oberbürgermeisterin Karin Welge machte dabei deutlich, dass sie die Forderungen des Deutschen Städtetags, den Regierungsentwurf des Wohngeld-Plus-Gesetzes anzupassen, um die Kommunen bei der Bewältigung der anstehenden „Antragswelle“ zu entlasten, un-terstütze: „Wir stehen als Kommune absolut hinter dem Ziel, ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen wirtschaftlich abzusichern. Allerdings müssen die Kommunen auch in die Lage versetzt werden, den zu erwartenden sprunghaften Anstieg der Wohngeldanträge im Januar auch abarbeiten zu können.“
Für die Erledigung der aktuellen Aufgaben der Wohngeldstelle stehen bei einer durchschnittlichen Fallzahl von jährlich etwa 6300 Anträgen insgesamt zwölf Planstellen zur Verfügung. Bei einem Anstieg der Fallzahlen auf das Dreifache ist ein entsprechender Aufwuchs nötig.
Der Städtetag schlägt daher zur Entlastung der Kommunen die Auszahlung eines „pauschalierten Basiswohngeldes“ für eine Übergangszeit vor. In dieser Zeit kann auf den üblichen Datenabgleich mit anderen Leistungsträgern und Behörden verzichtet werden.
Für Rentenempfänger sollte ein konkreter Freibetrag auf alle Renten eingeführt werden. So entfällt die aufwändige Prüfung von Grundrentenzeiten.
Zudem hält der Deutsche Städtetag eine personelle Abordnung von Bundes- und Landesbe-diensteten für sinnvoll und notwendig.
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