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Gericht bestätigt E-Scooter-Verbot in Gelsenkirchen
Gelsenkirchen, den 17.04.2024 I lt Radio Emscher Lippe
Das Aus für ausleihbare E-Scooter in Gelsenkirchen rückt unaufhaltsam näher.
Bereits am kommenden Samstag, den 20. April, könnten die Leih-Elektroroller aus dem Stadtbild verschwunden sein, nachdem das Gelsenkirchener Verwaltungsgericht in einer aktuellen Entscheidung die Entfernungsaufforderung der Stadt an die Betreiber Tier und Bolt bestätigt hat.
Die Stadt Gelsenkirchen hatte die beiden Betreiber aufgefordert, ihre Roller aus der Stadt zu entfernen, nachdem bereits im Jahr 2023 ein tragischer Unfall aufgrund eines falsch abgestellten E-Scooters für Diskussionen gesorgt hatte. Ein Radfahrer verunglückte tödlich, was die Debatte um den richtigen Umgang mit E-Scootern in Gelsenkirchen weiter anheizte.
Die Betreiber Tier und Bolt waren gegen die Entscheidung vor Gericht gezogen, jedoch ohne Erfolg. Sie haben jedoch noch die Möglichkeit, Beschwerde gegen die Entscheidung einzulegen, was den Fall vor das Oberverwaltungsgericht bringen würde.
Ursprünglich plante die Stadt Gelsenkirchen, die Nutzung von E-Scootern nur noch nach vorheriger Identitätsprüfung, beispielsweise durch den Personalausweis, zu gestatten. Die Betreiber lehnten diesen Vorschlag jedoch ab.
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts markiert einen möglichen Wendepunkt in der Mobilitätslandschaft von Gelsenkirchen und wird zweifellos Auswirkungen auf die Verkehrssituation und das städtische Leben haben.
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