Bis zu 20.000 Haushalte erhalten in Gelsenkirchen künftig Wohngeld

13. Dezember 2022 | Stadt Gelsenkirchen

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Wohngeldreform stellt die Stadt Gelsenkirchen vor besondere Herausforderungen / Trotz erwarteter Startschwierigkeiten: Gelder werden zeitnah ausgezahlt

Die Stadt Gelsenkirchen bereitet sich intensiv auf die ab Januar geltende Wohngeldreform vor. Dabei wird es eine deutliche Ausweitung des Kreises derjenigen geben, die einen Anspruch auf Wohngeld haben werden. Von derzeit rund 6.500 Berechtigten verdreifacht sich die Zahl auf dann rund 20.000 Haushalte.

„Das ist grundsätzlich eine gute Nachricht für viele Menschen mit geringem Einkommen in unserer Stadt, die dadurch eine spürbare finanzielle Entlastung erfahren. Es ist allerdings auch eine Riesenherausforderung für die Städte, innerhalb kürzester Zeit das Dreifache an Anträgen bearbeiten zu müssen – zumal viele Regelungen der Ausgestaltung des neuen Verfahrens jetzt erst bekannt werden“, so Gelsenkirchens Sozialdezernentin Andrea Henze.

Um das erwartete Aufkommen gut bewältigen zu können, wird die Wohngeldstelle der Stadt personell deutlich verstärkt. Gleichwohl werden die Bürgerinnen und Bürger nach erfolgter Antragstellung Geduld benötigen. Trotz Bündelung aller vorhandener personeller Ressourcen in der Wohngeldstelle kann die Bewilligung eines Wohngeldantrags durchaus einige Monate in Anspruch nehmen. „Und das hat gar nicht einmal nur etwas mit unseren eigenen Ressourcen zu tun, sondern auch damit, dass die entsprechenden IT-Anwendungen des Landes nicht vor April 2023 zur Verfügung stehen“, erläutert Andrea Henze.

Trotz der erwarteten Startschwierigkeiten gibt es jedoch eine zentrale gute Botschaft für alle anspruchsberechtigten Bürgerinnen und Bürger: „Es geht kein Geld verloren. Alle Anträge werden natürlich bearbeitet und das Geld wird selbstverständlich rückwirkend gezahlt“, unterstreicht die Sozialdezernentin. Und nicht nur das: Damit die Bürgerinnen und Bürger auch in den ersten Monaten des nächsten Jahres möglichst schnell von der vielfach dringend benötigten Unterstützung profitieren können, wird die Wohngeldstelle der Stadt Gelsenkirchen auch schon vor der abschließenden Bescheidung der Anträge Unterstützungsleistungen auszahlen.

„Das neue Wohngeldrecht eröffnet die Möglichkeit, monatliche Vorschusszahlungen bis zur endgültigen Entscheidung über den eingereichten Antrag zu gewähren. Diese Möglichkeit werden wir natürlich nutzen“, verspricht Henze.

Für Haushalte, die bereits Wohngeld erhalten, ändert sich übrigens vorerst nichts. Die bewilligten Leistungen werden nach der alten Rechtslage in der bisher erbrachten Höhe weitergewährt.

Die Stadt Gelsenkirchen hat zu allen Fragen rund um das Thema Wohngeld eine Hotline eingerichtet: 0209 / 169 4208. Diese beantwortet die Fragen der Bürgerinnen und Bürger und entlastet die Mitarbeitenden der Wohngeldstelle, damit diese sich auf die Bearbeitung der Anträge konzentrieren können.

Zusätzlich werden die wichtigsten Fragen auf der Website der Stadt Gelsenkirchen beantwortet: www.gelsenkirchen.de/wohngeld.

Hintergrund

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat die Reform des Wohngeldrechts in Form des Wohngeld-Plus-Gesetzes beschlossen. Das neue Wohngeldgesetz tritt zum 1. Januar 2023 in Kraft. Die Zahl der berechtigten Haushalte wird bundesweit auf mehr als das Dreifache von 620.000 auf rund 2.000.000 ansteigen. In der Folge können schätzungsweise bundesweit über 1.000.000 Haushalte Wohngeld beziehen, die bislang nicht anspruchsberechtigt waren. Für Gelsenkirchen heißt das, dass die Anzahl der zukünftig wohngeldberechtigten Haushalte von 6.500 auf bis zu 20.000 Haushalte ansteigen könnte.

Ziel des Wohngeldes ist die wirtschaftliche Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Dadurch werden insbesondere Menschen mit geringen Einkommen unterstützt – dazu zählen Familien, Alleinerziehende, sowie Rentnerinnen und Rentner, die knapp oberhalb der Grenze zum Erhalt sozialer Sicherung liegen. Der Mehrbelastung durch die Inflation, insbesondere jedoch der Mehrbelastung durch die stark gestiegenen Energiepreise wurde durch die Gesetzesreform Rechnung getragen. Das neue Gesetz nimmt somit explizit die gestiegenen Heizkosten in den Fokus. Eine dauerhafte Heizkostenkomponente wird in zukünftige Wohngeldbewilligungen implementiert.

Insgesamt betrachtet wird das Wohngeld um durchschnittlich 190 Euro je Haushalt steigen. Das entspricht einer Erhöhung der Leistungen um durchschnittlich 106 Prozent. Die Berechnung erfolgt individuell und kann je nach Einzelfall vom Durchschnitt abweichen. Die Mietstufe wird dabei nicht angepasst. Das Stadtgebiet Gelsenkirchen verbleibt in Mietstufe II.

Die Höhe des Wohngeldes berechnet sich nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, der zu berücksichtigenden Miete des Wohnraums oder der Belastung bei selbstgenutztem Wohneigentum sowie dem Gesamteinkommen der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder. Die genaue Wohngeldhöhe wird vom örtlichen Wohngeldamt geprüft und festgelegt.

Bürgerinnen und Bürger können sich schon vorab über den durch den Bund zur Verfügung gestellten Wohngeldrechner informieren, ob sie einen Anspruch auf Wohngeldleistungen haben. Nähere Informationen sind unter:

https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/wohngeldrechner-2023-artikel.html zu finden.

Zusätzlich zum erhöhten Wohngeld wird es für Menschen mit kleinem Einkommen einen weiteren Heizkostenzuschuss geben: Wohngeldhaushalte, denen zwischen September und Dezember 2022 Leistungen gewährt wurden, erhalten 415 Euro für eine Person, 540 Euro für zwei und für jede weitere Person 100 Euro. Zuschussberechtigte Azubis, Schülerinnen und Schüler und Studierende (bsp. nach dem Ausbildungsförderungsgesetz) bekommen einen Heizkostenzuschuss in Höhe von 345 Euro.

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