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Offene Feuer, Grillen und Feuerwerke sind nicht erlaubt
18. Juli 2022, | Stadt Gelsenkirchen
Die aktuell hohen Temperaturen und die bereits langanhaltende Trockenheit sorgen im gesamten Stadtgebiet für eine erhöhte Brandgefahr. Als besonderen Service und zur Information der Bevölkerung bietet die Stadt Gelsenkirchen ab sofort auf der städtischen Internetseite unter dem Link www.gelsenkirchen.de/grillen ständig aktualisierte Informationen jeweiligen Gefahrenlage an.
Sobald der Graslandfeuerindex oder der Waldbrandgefahrenindex des Deutschen Wetterdienstes (DWD) eine Gefahrenstufe von vier oder höher als vier ausweist, untersagt die Stadt Gelsenkirchen das Entzünden offener Feuer, das Grillen, Kochen oder Braten sowie das Abbrennen von Feuerwerken in öffentlichen Park- und Grünanlagen. Das gilt auch für gekennzeichnete Grillzonen, Erholungsanlagen oder andere öffentlich zugängliche Bereichen im gesamten Stadtgebiet Gelsenkirchens.
Aktuell ist die Gefahrenstufe vier erreicht. Für morgen wird beim Graslandfeuerindex sogar die Stufe fünf erwartet. Offenes Feuer und Grillen ist damit untersagt.
Daneben bietet der Deutsche Wetterdienst auf seinen Seiten die aktuellen Gefahrenindizes sowie 4-Tages-Prognosen an. Maßgeblich dort ist die Messstation Essen-Bredeney in Nordrhein-Westfalen. Die Links zu den Seiten befinden sich im Anhang zu dieser Meldung.
Die Stadt Gelsenkirchen weist darauf hin, dass Verstöße gegen die Regelungen zum Grillverbot nach § 19 der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Gelsenkirchen mit einem Bußgeld bis zu 1.000,00 Euro geahndet werden können.
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