Die Grundidee des Kommunalen Ordnungsdienstes entspringt der Initiative „Ordnungspartnerschaften in Nordrhein- Westfalen – Mehr Sicherheit in Städten und Gemeinden“ der Landesregierung aus dem Jahre 1997 und ist im Prinzip eine konsequente Weiterentwicklung der bereits seit 2002 praktizierten gemeinsamen Streifengänge und engen Zusammenarbeit mit der Polizei.
Mit der Einrichtung des Kommunalen Ordnungsdienstes beim Referat Recht und Ordnung soll noch mehr als bisher unter anderem dem gestiegenen Bedarf an präventiven Tätigkeiten zur Abwehr von Gefahren für die allgemeine öffentliche Sicherheit und Ordnung, der Stärkung des subjektiven Sicherheitsgefühls der Bevölkerung, der Wahrung und Sicherstellung eines positiven städtischen Erscheinungsbildes und nicht zuletzt dem Thema Sauberkeit in der Stadt Rechnung getragen werden.
Darüber hinaus ist in den letzten Jahren immer mehr deutlich geworden, dass die zielgerichtete Lösung von Problemsituationen vor Ort oft an sogenannten (Nicht-) Zuständigkeitsfragen leidet. Auch hierbei soll der Kommunale Ordnungsdienst hilfreiche Dienste leisten. Zur Erreichung der Ziele werden enge Verknüpfungen mit anderen Dienststellen – auch außerhalb der Stadtverwaltung – gepflegt. Die Dienstkräfte sind mit erkennbarer Dienstkleidung und Dienstfahrzeugen ausgestattet.
Der Kommunale Ordnungsdienst ist während der normalen Dienstzeiten unter der zentralen Rufnummer
0209 169-3000
zu erreichen.
Außerhalb dieser Zeiten ist ein Anrufbeantworter geschaltet, sodass die hinterlassenen Meldungen am nachfolgenden Arbeitstag aufgearbeitet werden können.
Es besteht eine enge Zusammenarbeit mit dem Präventionsrat Gelsenkirchen
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