Bildungs- und Teilhabepaket hilft auch im Schuljahr 2023/2024

12. Juni 2023 I Stadt Gelsenkirchen

Bildrechte: Stadt Gelsenkirchen

GE. „Gefördert! Damit Ihr Kind weiterkommt!“: Unter diesem Motto steht in Gelsenkirchen das Bildungs-und Teilhabepaket, das vom Referat Kinder, Jugend und Familien bereits seit 2011 umgesetzt wird. Aus diesem Paket werden Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien finanziell unterstützt.

Ab dem 1. August 2023 gibt es wieder das sogenannte „Schulbedarfspaket“. Familien werden dann im August mit einer Zahlung von 116 Euro je schulpflichtigem Kind unterstützt, um die benötigten Schulmaterialien für das kommende Schuljahr, wie Hefte, Stift und Ordner, besorgen zu können.

Familien mit Anspruch auf das neu eingeführte Bürgergeld, Sozialhilfe- oder Asylbewerberleistungen erhalten dieses Schulbedarfspaket ohne Antrag automatisch von der Behörde, von der sie auch die Regelleistung beziehen, sprich vom Jobcenter oder vom Referat Soziales.

Empfänger von Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten das Schulbedarfspaket nur auf Antrag, der beim Team Bildung und Teilhabe durch Einreichen eines aktuellen Wohngeldbescheides oder Kinderzuschlagbescheides nachgewiesen wird. Für neu eingeschulte Kinder oder Jugendliche, die bereits die Schulpflicht erfüllt haben, müssen die Eltern zusätzlich noch eine aktuelle Schulbescheinigung vorlegen.

Das Team Bildung und Teilhabe hilft bei der Beantragung gerne weiter und unterstützt alle berechtigten Familien in Gelsenkirchen, wo auch die anderen Leistungen des Bildungspakets wie ein- oder mehrtägige Schul- oder Kita-Ausflüge, Lernförderung oder die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft beantragt werden können. Familien stehen bis zu 15 Euro pro Monat in Form von Gutscheinen für Aktivitäten im Sportverein oder in der Musikschule zur Verfügung, die sofort im Kundenbüro gegen Vorlage des aktuellen Leistungsbescheides der entsprechenden Sozialleistung abgeholt werden können.

Für Kinder und Jugendliche, die im nächsten Schul-/Kita-Jahr in der Schule oder Kita weiterhin am Mittagessen teilnehmen möchten, kann ebenfalls ab sofort wieder eine Kostenübernahme der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung beantragt werden. Das Team Bildung und Teilhabe hat alle betroffenen Familien mit einem bereits vorausgefüllten Antrag angeschrieben, um auf die Möglichkeit dieser Kostenübernahme aufmerksam zu machen.

Im Bereich der Schülerbeförderung kann das Team Schülerinnen und Schülern unterstützen, die für den Besuch der nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs auf Schülerbeförderung angewiesen sind. Die dafür erforderlichen tatsächlichen Aufwendungen werden berücksichtigt, soweit diese nicht von Dritten übernommen werden.

In Nordrhein-Westfalen werden Schülerfahrkosten bereits grundsätzlich nach der Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO) erstattet, wenn die Voraussetzungen wie die Entfernung zwischen Wohnort und der nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs (2 Kilometer Primarstufe, 3,5 Kilometer in der Sekundarstufe I, 5 Kilometer in der Sekundarstufe II) vorliegen.

Besteht also hier ein Anspruch, erhalten die Schülerinnen und Schüler von August 2023 an das ermäßigte DeutschlandTicket Schule (löst das frühere Schokoticket ab). Dafür muss die Familie einen Eigenanteil von monatlich 14 Euro beim ersten Kind und 7 Euro beim zweiten Kind tragen. Ab dem dritten Kind ist das ermäßigte Deutschlandticket ohne Eigenanteil.

Der Eigenanteil am Ticket kann zusätzlich noch durch Bildung und Teilhabe übernommen werden, sofern entsprechende Nachweise (z.B. Bescheid des Schulträgers über die Höhe des Eigenanteils, Bestätigung des Verkehrsunternehmens über den Bezug des ermäßigten DeutschlandTickets Schule) vorgelegt werden.

Das Team Bildung und Teilhabe möchte den Familien in Gelsenkirchen zur Seite stehen und berät gerne zu allen bestehenden Angeboten und Leistungen aus dem Bildungspaket.

Da das Kundenbüro an der Horster Straße vorübergehend aufgrund von Sanierungsarbeiten am Gebäude geschlossen ist, steht das Team vorerst nur an der Kurt-Schumacher-Straße 4 zur Verfügung.

Viele Angelegenheiten lassen sich allerdings auch auf dem elektronischen Weg (bildungspaket@gelsenkirchen.de) erledigen.

Alle Informationen rund ums Bildungspaket einschließlich aller Antragsformulare sowie die aktuellen Öffnungszeiten sind natürlich auch online unter www.gelsenkirchen.de/bildung

Wir sind gespannt auf Deine / Ihre Meinung und freuen uns über jeden Kommentar

zur Startseite

Keine Kommentare bisher

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner