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Haushalt 2025 durch Bezirksregierung ohne Beanstandungen geprüft
Gelsenkirchen 17. Januar 2025 I Stadt Gelsenkirchen
Die Bezirksregierung Münster bestätigte in dieser Woche, dass der Haushalt 2025 der Stadt Gelsenkirchen ohne aufsichtsrechtliche Bedenken öffentlich bekannt gemacht werden kann.
Haushaltsvolumen von 1,5 Milliarden Euro
Im Gelsenkirchener Haushaltsplan 2025 sind Aufwendungen von rund 1,5 Milliarden Euro vorgesehen. Dieser Betrag wird beispielsweise für den Ausbau von Bildungseinrichtungen und die Unterhaltung der städtischen Infrastruktur benötigt.
Haushaltsausgleich nur durch Inanspruchnahme des Eigenkapitals möglich
Für das Haushaltsjahr 2025 wird mit einem Defizit von rund 52 Millionen Euro gerechnet, das nur durch den Rückgriff auf das über die vergangenen Jahre aufgebaute Eigenkapital ausgeglichen werden kann. Aufgrund der aktuellen Konjunkturlage ist ein geringerer Anstieg der Steuererträge im Vergleich zum Vorjahr zu erwarten. Angesichts zugleich steigender Aufwendungen zur Erfüllung der Pflichtaufgaben lastet ein erheblicher Konsolidierungsdruck auf dem Haushalt der Stadt Gelsenkirchen.
Kommunale Finanzkrise – auch überregionale Hürden – kein Grund zur Untätigkeit
Trotz erschwerter Rahmenbedingungen, wie dem Ausbleiben einer kommunalen Altschuldenhilfe, konnte ein Haushalt ohne den Rückgriff auf gesetzliche Planungshilfen wie den Verlustvortrag aufgestellt werden.
„Einer gemeinsamen Anstrengung von Politik und Verwaltung sowie einer strikten Haushaltsdisziplin ist dieser Erfolg zu verdanken, dass die Handlungsfähigkeit der Stadt Gelsenkirchen auch weiterhin aufrechterhalten werden konnte“, betont Stadtdirektor Luidger Wolterhoff. „Unter den derzeitigen konjunkturellen Bedingungen ist dieses Ergebnis nicht nur für die Stadt Gelsenkirchen eine Herausforderung.“
Umso wichtiger sei es, sich nicht von den Umständen einschüchtern zu lassen, sondern wichtige und längst überfällige Investitionen in Bildung und Infrastruktur konsequent voranzutreiben. Die mittel- bis langfristige Überwindung der der strukturellen Krise könne nur durch ein koordiniertes Zusammenwirken von Bund, Land und Kommunen erfolgreich bewältigt werden. Stagnierende Erträge, unzureichende Verteilmechanismen öffentlicher Gelder und ein Zuwachs an Pflichtaufgaben können nicht dauerhaft durch Einsparungen freiwilliger Leistungen kompensiert werden.
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