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Staatsanwaltschaft hatte Haftbefehl gegen ihn erlassen.

14. August 2024 I Bundespolizei Gelsenkirchen

Bildrechte: Bundespolizei

Gelsenkirchen: Gestern Abend (13. August) kontrollierten Bundespolizisten im Hauptbahnhof Gelsenkirchen einen Mann. Die Ermittlungen zeigten, dass ein Amtsgericht Sicherungshaft und eine Staatsanwaltschaft Haftbefehl gegen ihn erlassen hatte.

Gegen 22:30 Uhr bestreiften Einsatzkräfte der Bundespolizei den Gelsenkirchener Hauptbahnhof, als sie auf einen 37-Jährigen aufmerksam wurden. Während einer Personenkontrolle händigte der deutsche Staatsbürger den Beamten seinen Personalausweis aus. Ermittlungen ergaben, dass sowohl das Amtsgericht Mülheim an der Ruhr, als auch die Staatsanwaltschaft Bochum nach ihm fahnden ließ.

Das Amtsgericht Mülheim an der Ruhr ordnete Sicherungshaft gegen den Gesuchten an. Im Juli 2020 wurde dieser wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten mit Bewährung verurteilt. Da der Aufenthalt des Verurteilten unbekannt war und ihn das Amtsgericht Bochum im Dezember 2023 rechtskräftig wegen unerlaubten Kraftfahrzeugrennens, unerlaubten Entfernens vom Unfallort und vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und 6 Monaten verurteilte, wurde Sicherungshaft erlassen.

Die Bundespolizisten nahmen den Mann aus Mülheim an der Ruhr fest und führten ihn der Dienststelle am Hauptbahnhof Gelsenkirchen zu. Mittels eines Fingerabdruckscans wurde seine Identität zweifelsfrei bestätigt. Anschließend wurde der Deutsche in das Polizeigewahrsam in Gelsenkirchen gebracht. Im Laufe des heutigen Tages wird er einem zuständigen Haftrichter vorgeführt.

Da der Verurteilte die Beamten während der Maßnahmen mehrfach beschimpfte, wird er sich nun auch wegen Beleidigung verantworten müssen.

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