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Oberbürgermeisterin Karin Welge als Sachverständige im Rechtsausschuss des Bundestages 

Gelsenkirchen 29. Juni 2024 I Stadt Gelsenkirchen

Pressefoto Stadt Gelsenkirchen

Karin Welge begrüßt Gesetz zur Bekämpfung missbräuchlicher Ersteigerungen von Schrottimmobilien / Das kontinuierliche Werben für gesetzliche Anpassungen im Umgang mit Problemimmobilien zeigt Erfolg

Der Rechtsausschuss des Bundestages hat sich am Mittwoch  (26.Juni) in einer öffentlichen Anhörung mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines „Gesetzes zur Bekämpfung missbräuchlicher Ersteigerungen von Schrottimmobilien“ befasst. Gelsenkirchens Oberbürgermeisterin Karin Welge, die von der SPD-Fraktion als Sachverständige benannt worden ist, machte bereits in ihrem Eingangsstatement die Bedeutung der geplanten Gesetzänderung für Kommunen deutlich. Gelsenkirchen stehe mit seinen Herausforderungen exemplarisch für alle Regionen der Bundesrepublik, die von Strukturwandel, einhergehend mit Bevölkerungsrückgang betroffen sind.-

„Die geplanten Änderungen sind enorm wichtig für Gelsenkirchen und ich bin froh und auch etwas stolz, dass wir es durch unsere Beharrlichkeit und viele Gespräche geschafft haben, dass Thema auf die Tagesordnung hier im Ausschuss zu bekommen“, so die Oberbürgermeisterin, die den Entwurf einen großen Schritt in die richtige Richtung nannte.

Gegenüber dem Rechtsausschuss machte Karin Welge deutlich, dass Gelsenkirchen über eine langjährige Erfahrung im Umgang mit Problemimmobilien verfüge und intensiv und koordiniert und Ressortübergreifend handele. Sie verwies auf die Objektbegehungen des Interventionsteams, die Anwendung von Sanierungsrecht und die Wohnungsaufsicht. „Trotzdem stößt die Stadt zum Beispiel in Zwangsversteigerungsverfahren – immerhin 271 Verfahren seit 2006 –  immer wieder auf Akteure, die die bestehende Rechtslage bewusst aushöhlen, um Profit aus städtebaulichen- und sozialen Problemimmobilien zu schlagen“, so die Oberbürgermeisterin weiter. „Aus diesem Grund befürwortet die Stadt die aktuelle Änderung des Zwangsversteigerungsgesetzes ausdrücklich, mit der Möglichkeit der Einsetzung eines Zwangsverwalters..“

Unterstützung erhielt die Gelsenkirchener Oberbürgermeisterin unter anderem vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland und der Bundesvereinigung kommunaler Spitzenverbände. Magnus Krusenotto vom Deutschen Institut für Urbanistik begrüßte den Vorschlag aus städtebaulicher Perspektive und auch Bianca Cristal, Leiterin der Abteilung Wohnungsbau, Wohnungs- und Siedlungsentwicklung im Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen, begrüßte die vorgeschlagene Neuregelung.

Hintergrund:

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Gemeinden in Zwangsversteigerungsverfahren künftig einen Antrag auf gerichtliche Verwaltung einer Schrott- beziehungsweise Problemimmobilie stellen können. Dazu soll ein neuer Paragraf 94a im Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (ZVG) eingeführt werden. Damit sollen etwa Fälle vermieden werden, in denen ein Bieter ein überhöhtes Angebot für eine Immobilie abgibt, ohne aber die Absicht zu haben, dieses Gebot tatsächlich über die Leistung der Sicherheitszahlung hinaus zu bezahlen. Stattdessen zieht der Bieter nach Zuschlag bereits den Nutzen aus der Immobilie, etwa Mietzahlungen, bis gegebenenfalls die Immobilie erneut in die Neuversteigerung geht.

In Gelsenkirchen konnten seit 2017 zehn Immobilien in Zwangsversteigerungsverfahren erworben werden. Dagegen ist die Stadt im gleichen Zeitraum bei 13 Verfahren, an denen sie sich beteiligt hat, nicht zum Zug gekommen.

Dabei wurde die Stadt zum Teil durch hohe Steigpreise, welche von Käufern noch immer nicht gezahlt wurden, gezielt an einem Erwerb gehindert. Ein kommunales Vorkaufsrecht würde diesen „Tricksereien“ einen Riegel vorschieben.

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