Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2023/2024
August 2022 | Stadt Gelsenkirchen
Schriftliche Einladung des Referats Bildung sind bereits verschickt worden
Alle Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober 2016 bis zum 30. September 2017 geboren sind, werden am 1. August 2023 schulpflichtig.
Das Anmeldeverfahren für diese Kinder findet in der Zeit vom 29. August bis zum 9. September 2022 statt. Der frühzeitige Termin soll gewährleisten, dass, soweit bei Kindern sprachliche Defizite bestehen, diese durch Sprachförderkurse, die bis zur Einschulung durchgeführt werden, beseitigt werden.
Die Sorgeberechtigten der schulpflichtig werdenden Kinder haben bereits eine schriftliche Mitteilung des Referats Bildung erhalten, die über das Anmeldeverfahren informiert. Die Anmeldung ist von den Sorgeberechtigten an der gewünschten Grundschule abzugeben.
Die Sorgeberechtigten erhalten dann von dieser Schule eine Einladung zu einem Anmeldegespräch.
Jüngere Kinder können auf Antrag in die Schule aufgenommen werden, wenn sie schulfähig sind. Die Entscheidung hierüber trifft die Schulleitung. Die Sorgeberechtigten dieser Kinder erhalten keine besondere Mitteilung. Es ist daher erforderlich, dass diese einen Termin mit der Schule vereinbaren.
In allen Fällen gilt: Das Anmeldegespräch kann nur persönlich mit dem einzuschulenden Kind erfolgen. Die Sorgeberechtigten werden darüber hinaus gebeten, unbedingt das Familienstammbuch bzw. eine Geburtsurkunde des Kindes mitzubringen.
Der erste Schultag für alle Schulanfänger ist Dienstag, der 08.08.2023. Über den genauen Unterrichtsbeginn werden die Sorgeberechtigten von den Grundschulen rechtzeitig vor den Sommerferien 2023 schriftlich unterrichtet.
Für weitere Fragen stehen Ihnen sowohl die Leiterinnen und Leiter der Grundschulen als auch das Referat Bildung unter der Rufnummer 0209 169-91 24 zur Verfügung.
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