Vorsicht beim Umgang mit Feuerwerkskörpern – Informationsblatt der Polizei klärt auf

22. Dezember 2016

Polizei Gelsenkirchen

Gelsenkirchen (ots) – Immer wieder kommt es an Silvester zu schweren Unfällen, wie zum Beispiel Verbrennungen und Verletzungen, weil Feuerwerkskörper nicht nach Gebrauchsanleitung verwendet beziehungsweise illegale oder selbstgebaute Silvesterböller abgebrannt werden. Dass man sich dabei nicht nur in Gefahr bringt, sondern auch strafbar machen kann, ist kaum bekannt. Die Polizei klärt hierüber auf und gibt Tipps für den richtigen Umgang mit Silvesterfeuerwerk.

Der Einsatz von Feuerwerkskörpern ist in Deutschland streng geregelt: Nur wer volljährig ist, darf zum Jahreswechsel Silvesterfeuerwerk nutzen und zwar nur in Deutschland zugelassene Böller. “Nicht zugelassene Feuerwerkskörper sind verboten”, betont Gerhard Klotter, Vorsitzender der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes. “Denn illegale Feuerwerkskörper können schwere Verletzungen zur Folge haben, z.B. Knalltraumata, Verbrennungen, Verlust von Gliedmaßen, Verätzungen, Atemnot oder Lungenschäden”, so Klotter weiter.

Um sicher zu gehen, beim Einkauf in Deutschland zugelassene und damit sichere Böller zu erhalten, sollten man diese ausschließlich in regulären Geschäften, z.B. Supermärkten, erwerben. Niemals sollten die Knaller bei “fliegenden” Händlern, z.B. auf Festen oder Veranstaltungen, gekauft werden. Ebenso sollte man die Finger von Feuerwerkskörpern aus dem Ausland lassen, da diese möglicherweise ungeprüft und damit in Deutschland verboten sind. Unter Umständen können solche Böller sogar lebensgefährlich sein. Für das Internet gilt: Feuerwerkskörper nur über seriöse, geprüfte Online-Shops kaufen. Wer sich nicht an das Verbot hält, macht sich strafbar. Denn der Besitz, die Weitergabe sowie das Abbrennen von nicht geprüften und zugelassenen Böllern fallen unter das Sprengstoffgesetz. Bei Zuwiderhandlungen drohen Geld- oder Freiheitsstrafen. Ebenso ist die Einfuhr ungeprüfter Feuerwerkskörper verboten.

Auf keinen Fall sollte man Silvesterknaller selber basteln. Das ist nicht nur strafbar, sondern auch lebensgefährlich! Denn bei selbst hergestellten Feuerwerkskörpern können unter Umständen schon geringste thermische oder mechanische Einwirkungen zu einer Explosion führen. Sachbeschädigungen, aber auch schwerwiegende Körperverletzungen können die Folge sein. Jährlich sterben Menschen bei der Herstellung illegaler Sprengstoffe.

Tipps der Polizei zum sicheren Nutzen von Feuerwerkskörpern:

– Zugelassene Böller sind bei ordnungsgemäßem Gebrauch handhabungssicher, deshalb: Gebrauchsanleitung aufmerksam lesen

  und diese konsequent einhalten.

– Nur Feuerwerkskörper verwenden, die optisch keine Mängel erkennen lassen. Fehlgezündete Feuerwerkskörper und Blindgänger

  nicht wieder anzünden, sondern entsorgen.

– Feuerwerkskörper nur auf ebenen und freien Flächen abbrennen.

– Immer einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu Personen und Gebäuden einhalten.

– Sind an Feuerwerkskörpern Hilfsmittel zum sicheren Stand (z.B. Klappfüße) vorhanden, diese unbedingt nutzen.

– Zum Abschuss von Raketen geeignete “Rampen” (z.B. schwere Flaschen) verwenden.

– Äste, Balkone oder andere Hindernisse dürfen nicht in der Flugbahn der Feuerwerkskörper sein.

– Das Abbrennen von Feuerwerk in geschlossenen Räumen ist streng verboten.

– Funktioniert das Feuerwerk nicht, mindestens 15 Minuten warten und sich in dieser Zeit nicht nähern. Danach kann das Feuerwerk

  zum Beispiel in einen mit Wasser gefüllten Eimer gelegt und anschließend im Hausmüll entsorgt werden.

– Beachten Sie auch unter Umständen vorhandene, örtliche Verbote und Einschränkungen.

Die Polizei hat all diese Informationen zum Umgang mit Feuerwerkskörpern in einem Informationsblatt zusammengefasst, das kostenlos im Internet heruntergeladen werden kann. Dieses gibt es auch in englischer, französischer und arabischer Übersetzung unter: http://www.polizei-beratung.de/medienangebot/medienangebot-details/detail/225.html

Diese Pressemitteilung sowie weitere Informationen gibt es im Internet unter: www.polizei-beratung.de/presse

Rückfragen bitte an:

Polizei Gelsenkirchen
Pressestelle
Olaf Brauweiler
Telefon: 0209/365-2010
Fax: 0209/365-2019
E-Mail: Pressestelle.Gelsenkirchen@polizei.nrw.de
www.polizei.nrw.de

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