Förderprogramm für Selbstnutzende zum Erwerb älterer Mehrfamilienhäuser.
20. Februar 2023 | Stadt Gelsenkirchen
Die Stadt Gelsenkirchen schafft die Voraussetzungen, um private Investoren beim Erwerb modernisierungsbedürftiger Mehrfamilienhäuser zu unterstützen. Ein entsprechender Entwurf wird dem Rat der Stadt am 23. März 2023 zur Beschlussfassung vorgelegt.
Gelsenkirchen übernimmt damit eine Vorreiterrolle bei der Sanierung von Quartieren
Oberbürgermeisterin Karin Welge bei der Vorstellung des kommunalen Millionen-Programms: „Ich habe in den vergangenen Jahren immer wieder erlebt, dass sich Menschen in ihren Quartieren einbringen und mit viel Engagement gegen falsche Entwicklungen ankämpfen. Privatleute haben gegenüber der Stadt ihre Bereitschaft signalisiert, Schrottimmobilien in ihrer Nachbarschaft zu kaufen, um das Wohnumfeld zu stabilisieren. Einige von ihnen haben das auch bereits getan. Und darum habe ich das kommunale Förderprogramm auf den Weg gebracht, damit dieses bürgerschaftliche Engagement nun auch systematisch mit unserer kommunalen Förderrichtlinie finanziell unterstützt wird und wir so dabei helfen, Wohnquartiere aufzuwerten. Dafür stellt Gelsenkirchen in den kommenden vier Jahren jeweils 250.000 Euro zur Verfügung; insgesamt also eine Million Euro.“
Mit der kommunalen Sonderförderung werden der Erwerb und die Modernisierung von nicht mehr marktgerechten Mehrfamilienhäusern durch Selbstnutzende finanziell unterstützt. Ein externes Planungsbüro wird die Interessenten beraten und die Förderrichtlinie umsetzen.
„Mir ist es ganz wichtig, dass wir mit den Fördermitteln den Menschen im Quartier eine zeitgemäße und nachhaltige Bestandsentwicklung sowie eine Aufwertung des vorhandenen Wohnraumangebotes ermöglichen. Jeder, der im Quartier bleibt und sich privat engagiert, leistet einen großen Beitrag für eine positive Entwicklung vor Ort. Dieses Engagement wollen wir fördern und unterstützen“, so Oberbürgermeisterin Karin Welge.
Gelsenkirchens Oberbürgermeisterin weiter: „Mein Ziel ist es, dass wir gemeinsam aktiv unsere Stadt gestalten und uns den Herausforderungen stellen. Mit der Zukunftspartnerschaft mit dem Land NRW und dem Bund übernimmt Gelsenkirchen bereits eine Vorreiterrolle beim klimagerechten Um- und Rückbau nicht mehr marktgerechter Immobilien. Unser kommunales Förderprogramm ist hier ein weiterer und wichtiger Baustein. Wir schaffen so bessere Wohnbedingungen für viele Gelsenkirchenerinnen und Gelsenkirchener und werden in den kommenden zehn Jahren das Stadtbild in einigen Quartieren grundlegend verbessern.“
Für das Sonderförderprogramm werden durch die Stadt ab dem Haushaltsjahr 2023 für die nächsten vier Jahre jährlich 250.000 Euro zur Verfügung gestellt; davon werden rund 10 Prozent für Beratungsleistungen durch ein externes Büro verwendet. Die Vergabe der Fördermittel erfolgt als Pauschalprämie in Höhe von 25.000 Euro je Antrag. Demnach können pro Jahr voraussichtlich neun Anträge gefördert werden. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt durch Nachweis nach Abschluss und Abnahme der baulichen Maßnahme durch die Stadtverwaltung oder durch von den Antragstellern beauftragten Energieeffizienzexperten oder Architekten.
Die Erstberatung und fachliche Begleitung der Antragstellenden während des Antragsprozesses sowie die Prüfung der Vollständigkeit des Antrages erfolgen durch ein extern beauftragtes Planungsbüro. Die Entscheidung der Vergabe der Fördermittel erfolgt aufgrund der Niederschwelligkeit durch die Fachdienststelle nach Reihenfolge des Eingangs von vollständigen vorgeprüften Anträgen. Die Abwicklung der Anträge wird durch die Fachdienststelle durchgeführt.
Die Veröffentlichung der Förderrichtlinie ist nach Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Gelsenkirchen im April 2023 geplant.
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