Jeweils vier Termine für die Altstadt und für Horst

24. März 2023, 12:12 Uhr | Stadt Gelsenkirchen

Foto: ueckendorf-aktuell.de W. Müller

Der Rat der Stadt Gelsenkirchen hat am Donnerstag (23. März) mit Mehrheit dem Antrag des Handelsverbandes NRW Westfalen-West e. V. zugestimmt, die Ladenöffnungszeiten an acht Sonntagen im Jahr 2023, jeweils von 13 bis 18 Uhr, im Zusammenhang mit acht örtlichen Veranstaltungen für den Einzelhandel wie folgt freizugeben.

Demnach werden verkaufsoffene Sonntage in der Gelsenkirchener Altstadt am 2. April 2023, anlässlich eines Blumen- und Gartenmarktes, am 4. Juni anlässlich der Veranstaltung GEspaña, am 1. Oktober anlässlich des Bauernmarktes und am 5. November anlässlich des Festes der 1000 Lichter stattfinden.

In Gelsenkirchen-Horst sind verkaufsoffene Sonntage am 2. April 2023 anlässlich der Horster Mobilitätsschau, am 4. Juni anlässlich des Sommerfestes, am 3. September anlässlich des Herbstfestes und am 3. Dezember anlässlich des Horster Adventmarktes vorgesehen.

Für Gelsenkirchen-Buer wurden bislang keine Anträge eingereicht.

Der Handelsverband hat zur Begründung der Sonntagsöffnung erläutert, dass den Öffnungswünschen liegen Veranstaltungen zugrunde liegen, die als traditionsreiche Events bereits in der Vergangenheit jeweils die Grundlage für Sonderöffnungszeiten bildeten. Aus den Erfahrungen der Vergangenheit ist daher bekannt, dass alle Veranstaltungen Besucherströme auslösen, die über denen normaler verkaufsoffener Tage liegen. Diese Veranstaltungen bilden daher die prägende Wirkung und den öffentlichen Charakter des jeweiligen Tages. Die Ladenöffnung kann als reiner Annex bewertet werden. Der Handelsverband verweist zudem auf das Vorliegen eines öffentlichen Interesses.

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