Unterstützung bei hohen Heizkosten: Ihr Recht auf Sozialleistungen
7.November 2022 I Bericht lt. Verbraucherzentrale
Viele Menschen machen sich aktuell große Sorgen über die steigenden Energiepreise. Erhöhte Abschläge an Energieversorger oder höhere monatliche Nebenkosten an Vermieter:innen belasten die Budgets bereits oder sind angekündigt.
Hinzu kommen aktuell hohe Nachzahlungsforderungen aus der Nebenkostenabrechnung oder Jahresabrechnung. Übersteigen sie die finanziellen Möglichkeiten, haben viele Verbraucher:innen einen Anspruch auf staatliche Unterstützung – auch wenn sie bisher keine staatlichen Leistungen beziehen.
Die Kosten für die Heizung gehören zum sozialrechtlichen Bedarf. Der Bedarf wird durch die Träger von Sozialleistungen in Höhe der tatsächlich anfallenden Kosten für die Heizung anerkannt, soweit sie angemessen sind.
Auch Menschen mit regelmäßigem Einkommen können Anspruch auf Sozialleistungen haben. Für die Erwerbstätigen ist dafür das Job Center zuständig und alle Anderen können sich an das Sozialamt wenden.
Wichtig ist nur, handeln Sie gleich nach Erhalt der Rechnung.
Allerdings, so die Verbraucherzentrale, gilt diese Reglung nicht für die Stromkosten
Das Wichtigste in Kürze: Stand: 19. Oktober 2022
Auch wenn Sie berufstätig sind, können Sie durch hohe Energiepreise einen Anspruch auf Sozialleistungen haben.
Nur Heizkosten werden übernommen. Für Stromkosten können Sie also nur dann Unterstützung erhalten, wenn Sie mit Strom heizen.
Sie könnten Unterstützung sowohl erhalten, wenn Sie einen direkten Vertrag mit einem Gasversorger haben, als auch beim Bezahlen Ihrer Heizkosten über die Nebenkostenabrechnung an Ihre:n Vermieter:in.
Wenn dringend Heizmittel wie z.B. Öl beschafft werden müssen, kann staatliche Hilfe ebenfalls greifen.
Bei drohender Strom- oder Gassperre sind Zuschüsse oder Darlehen möglich.
Der Antrag muss schriftlich in dem Monat gestellt werden, in dem die Rechnung fällig wird. Um die Frist nicht zu verpassen, können Sie den Antrag notfalls auch unvollständig einreichen.
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